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| ECE-Pflicht für Motorrad-Helme in Deutschland? |
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ECE Pflicht für Motorrad-Helme in Deutschland?
Ein viel disskutiertes Thema, hier die Antwort:
In Deutschland gibt es schon lange die Frage ob ein Motorradhelm nun eine ECE
Zulassung braucht oder nicht.
Gerade bei Cross Helmen und Streetfighter Helmen gibt es oft das Problem dass
diese nicht die ECE-Norm erfüllen.
Das deutesche Recht widerspricht sich bei der Frage nach der ECE mal wieder
selbst:
Gemäß § 21a Absatz 2 StVO müssen
"die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während
der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen."
Was ist ein "amtlich genehmigter" Schutzhelm im Sinne der
Vorschrift?
nach § 21a StVO:
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung
Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft,
genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen
gekennzeichnet sind."
Auf Seite 746 dieses Bundesgesetzblattes, Teil II aus dem Jahr 1984 steht dann,
wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende Genehmigungskennzeichen
aussehen. Die "eingängige" Bezeichnung:
"Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr 22 für
die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen
vom 20ten März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für
die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen
und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung
Nr 22)".
§ 1:
"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene
Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der
Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern
mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge
der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."
Dann gibt es da noch folgende Ergänzung:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung
vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung
vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen
Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt
sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."
Und dann noch diese:
"Erste Verordnung zur Änderung der
2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481).
Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO
vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen
werden."
Sprich die Pflicht für ECE wird im letzen
Satz wieder aufgehoben.
Allerdings ist in vielen anderen europäischen Ländern ein Helm laut
ECE vorgeschrieben. So kann es z. B. in Italien vorkommen, dass sogar das Motorrad
beschlagnahmt wird, wenn ohne zugelassenen Helm gefahren wird.
Alle angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und sind ohne Gwähr!
Bei uns finden Sie sowohl Helme mit der ECE-Norm als auch Helme ohne ECE! Außerdem
führen wir auch Helme für den Rennsport mit Snell SA (Auto) und Snell
M (Motorrad) Prüfung.
In diesem Sinne
Gute und sichere Fahrt!
Stefan Mädl
Motorradbekleidung Mädl
www.motorrad-helme.com
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